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Sie möchten ins Ausland, kurz- oder langfristig und die richtige Auslands-Krankenversicherung auswählen?

Wir haben für Sie recherchiert! Darauf müssen Sie achten

Auch Im Urlaub auch preiswert gut gesichert

Eine gute Auslandsreisekranken-Versicherung ist wichtig, denn auch außerhalb Europas und in Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine der Behandlungskosten. Das gilt zum Beispiel auch für sehr beliebte Urlaubsländer wie Thailand oder Ägypten. Doch auch innerhalb von Europa zahlen die Krankenkassen nicht alles. Einen Krankenrücktransport übernehmen sie zum Beispiel grundsätzlich nie.


Private Krankenversicherung

Eine Auslandskrankenversicherung ist ein preiswerter Schutz

Die Absicherung ist wirklich nicht teuer. Die besten Vertragsbedingungen zu günstigstem Preis für Einzelpersonen gibt es bei der Debeka. Die Absicherung kostet hier nur sechs Euro im Jahr. Für Familien sind Sie bei der Huk-Coburg am besten aufgehoben. Der Tarif mit den besten Vertragsbedingungen kostet 19,50 Euro im gesamten Jahr. Ältere Reisende müssen meist etwas mehr zahlen als jüngere Versicherte. Auch andere Gesellschaften bieten sehr ähnlich preiswerte und gute Auslandsreise-Krankenversicherungen an. Allerdings stehen manche Tarife nur den Mitgliedern bestimmter Krankenkassen zur Verfügung.

Bessere Vertragsbedingungen

Insgesamt erreichten 20 der 43 untersuchten Tarife ein „sehr gut“ bei den Versicherungsbedingungen. Das sind weit mehr Angebote als in Tests der vergangenen Jahre. Das zeigt: Viele Versicherer haben ihre Vertragsbedingungen verbessert. Ist ein Patient transportunfähig, so zahlen viele Gesellschaften jetzt, bis er wieder nach Hause kann. Früher musste der Rücktransport innerhalb von drei Monaten nach der Abreise erfolgen.

Zudem kommen die meisten Versicherer, die eine Auslandsreisekrankenversicherung anbieten, bereits für den Rücktransport auf, wenn er sinnvoll beziehungsweise vertretbar ist oder die Behandlung länger als vierzehn Tage dauert. Eine Abwertung gab es dagegen, wenn eine Versicherung die Kosten für einen Transport in die Heimat erst übernimmt, wenn er aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Dann haben es die  Patienten viel schwerer, möglichst schnell wieder nach Hause zu kommen.

Schlechter Service bei einem Notfall

Für die Qualität der Tarife sind die genauen Versicherungsbedingungen entscheidend. Doch auch ein guter Service vor Ort ist für den Patienten in einem Notfall wichtig. Auf den Notdienst der meisten Versicherungsanbieter war im Test aber kein Verlass. Zum guten Teil waren die Ansprechpartner an den Hotlines völlig überfordert. Kunden fühlten sich dann doch allein gelassen. Das gilt z.T. auch für einige Anbieter mit „sehr guten“ Vertragsbedingungen.


Ein Wechsel lohnt


Es wurden von Finanz-Test eine ganze Reihe von Verträgen getestet. Gängige Jahresverträge waren das Ziel der Untersuchung. Das Ergebnis war, dass sie sehr gut für normale standardisierte Urlaubsreisen oder Auslands-Aufenthalte von bis zu 42 Tagen geeignet sind. Wichtg ist, dass die Auslandsaufenthalte nicht länger dauern. Die meisten Verträge verlängern sich dann automatisch um ein Jahr, wenn Kunden nicht kündigen. Daher haben viele noch ihren alten Vertrag.

Sind denn die Tarife seitdem besser geworden, lohnt sich ein Wechsel. Bei den meisten untersuchten Versicherern beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Gilt diese Frist zum Jahresende, ist der Wechsel im Sommer nicht mehr möglich. Je nach dem Tarif kann aber auch das Datum des Vertragsschlusses entscheidend sein: Wer z.B. Mitte August eine Auslandsreisekranken-Versicherung abgeschlossen hat, kann noch bis Mitte Mai zu einem anderen Anbieter wechseln.

Weitere Tipps

Anbieterwechsel. Viele der Versicherer haben ihre Vertragsbedingungen in jüngster Zeit verbessert. Wenn Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, lohnt sich für Sie wahrscheinlich noch ein Wechsel. Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate. Klären Sie möglichst, ob Sie noch für diesen Sommer etwas ändern können.

Zur Reisedauer. Mit einem Jahresvertrag über eine Krankenversicherung können Sie in der Tat beliebig oft, aber nicht beliebig lange verreisen. Viele Versicherer begrenzen die maximal mögliche Dauer der einzelnen Reisen auf 42 Tage, die Debeka lässt hier bis zu 70 Tage zu. Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen wollen - zum Beispiel, um ein Praktikum in Semesterferien zu absolvieren oder um in Spanien zu den Winter über zu bleiben - benötigen Sie einen gesonderten Einzelvertrag für die Reise. Die besten Tarife dafür finden Sie in Finanz-Test.

Zur Reisefähigkeit. Gerade für etwas ältere Reisende oder Menschen mit Vorerkrankungen kann es sich lohnen, vor dem Urlaub von einem Arzt die Reisefähigkeit schriftlich bestätigen zu lassen. Das erleichtert im Notfall den Umgang mit dem Versicherer.

Chronisch Kranke. Viele der privaten Versicherer kommen nicht für die Behandlung von einer chronischen Krankheit im Ausland auf. Sagen Sie deshalb bereits vor Ihrer Reise bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Bescheid, wenn Sie keinen privaten Auslands-Versicherungsschutz für eine bestimmte Erkrankung bekommen sollten. Die Kosten einer solchen Behandlung übernimmt die Krankenkasse - und das auch in Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören oder mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat. Diese Behandlungskosten werden maximal bis zu den in Deutschland üblichen Beträgen erstattet, und dies nur für bis sechs Wochen. Lassen Sie sich deshalb vorab von der Krankenkasse bestätigen, welche Kosten sie trägt.

Was im Notfall tun?


Wenn Sie im Ausland einen Arzt aufsuchen müssen, sollten Sie möglichst schnell Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung (Auslandskrankenversicherung) informieren. Die Checkliste sagt, was Sie bei einem Notfall noch beachten sollten und wo Sie Hilfe finden:

Notrufdienst eines Versicherers. Halten Sie die Notrufnummer Ihres Versicherers während des Urlaubs immer griffbereit. Um eine spätere Abrechnung mit dem Versicherer zu erleichtern, sollten Sie den Versicherer so früh wie möglich informieren und fragen, wie Sie weiter vorgehen sollen.

Ein Arztbesuch. Kleinere Behandlungen im Ausland zahlen Sie erst einmal selbst. Das Geld bekommen Sie vom Versicherer dann  zurück. Heben Sie die Rechnung und schriftliche Angaben über Diagnose und Therapie unbedingt auf. Fragen Sie auch Ihren Versicherer, was auf den Belegen stehen muss - z. B. jede einzelne ärztliche Leistung mit Behandlungsdatum. Bei größeren Behandlungen regelt der Versicherer die Bezahlung direkt mit der Klinik oder  dem Arzt.

Reiseveranstalter. Wenn Sie Ihren Urlaub über Reiseveranstalter gebucht haben, fragen Sie im Notfall den Reiseleiter vor Ort oder im Hotel nach Ärzten und Krankenhäusern in der Umgebung. Der Reiseleiter kann Ihnen z.T.  auch beim ersten Kontakt und bei der Übersetzung helfen.

Deutsche Botschaft. Wenn Sie in sehr exotischen Reiseländern unterwegs sind, können für Sie die deutsche Vertretung im Ausland auch bei einem gesundheitlichen Notfall Ansprechpartner bei Bedarf an der Nutzung der Auslandskrankenversicherung sein - insbesondere bei der Suche nach einem Arzt vor Ort. Die Adressen und Telefonnummern der deutschen Botschaften finden Sie in aktuellen Reiseführern und auch über die Homepage des Auswärtigen Amts (Länder- und Reiseinformationen, deutsche Auslandsvertretungen).

Über die Website des auswärtigen Amts können Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt auch Informationen des Gesundheitsdienstes bekommen. Sie erfahren z.B., in welchen Regionen Malaria-Erkrankungen möglich sind.

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