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Vergleich von Produkten und Dienstleistungen,
Altersvorsorge auch für Minijobber
Sie möchten mehr über die Möglichkeiten der
Betrieblichen Altersvorsorge wissen?
Wir haben für Sie recherchiert!
Altersvorsorge für Minijobber
Auch Minijobber haben die Möglichkeit vorzusorgen.
Die private Altersvorsorge wird ständig wichtiger. Diese Schlagzeile wird nicht nur von der Politik verbreitet, sondern auch
fast Bürger haben es mittlerweile aufgenommen. Doch nicht jeder, der vorsorgen will, kann dies auch ohne
weiteres tun.
So kommen z.B. Hausfrauen nicht in jedem Fall in den Genuss von staatlichen Vorsorgesubventionen, die sich vorwiegend an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Selbständige
richtet. Ebenso wenig hatten bisher Minijobber Möglichkeit und Gelegenheit, für ihre Rente vorzusorgen. Da sie zudem zum größten Teil nicht
einer Sozialversicherungspflicht unterlagen, fiel auch für sie nur wenig staatliche Rente an, da lediglich
ein Anteil von 12 Prozent des Arbeitgeber-Beitrages an die Minijobzentrale auf das Rentenkonto des Mitarbeiters weitergeleitet werden. So ergibt sich
daraus maximal ein Rentenanspruch von 2,96 Euro pro Arbeitsjahr.
Deshalb mehr arbeiten für die Rente?
Diese Lücke soll jetzt durch ein neues Konzept geschlossen werden, das unter dem Namen
des Vereins namens „Mini-Job-Rente - Versorgungseinrichtung für Beschäftigte mit geringen Einkommen“ entwickelt und organisiert wurde und das in
der Kooperation mit der Versicherungswirtschaft, allen voran der Volksfürsorge als Risikoträger nun
verbreitet wird.
Grundsätzlich funktioniert dieses System so, dass der Minijobber seine Altersvorsorgebeiträge durch
eine zusätzliche Arbeitszeit erwirtschaftet. Den Lohn zahlt der Arbeitgeber
dann in eine Direktversicherung bei der Volksfürsorge ein. So ergäbe eine
Mehrarbeit von zehn Stunden pro Monat nach 20 Jahren eine Zusatzrente von
etwa 150 Euro pro Monat, errechnet der Verein auf seinen Internet-Seiten. Das wäre dann ein
etwa dreieinhalb mal höherer Rentenanspruch, ohne dass dann die Sozialversicherungsfreiheit verloren gehe.
Die Rendite erscheint zwar angesichts der Tatsache, dass in dem Rechenbeispiel
doch 13,3 Jahre Rentenbezug notwendig sind, um die gezahlten Beiträge zu erwirtschaften, zunächst recht niedrig,
da die Rentenzahlung steuerpflichtig ist.
Das ist auch für Zweitjobber möglich
Doch wird es durch die Tatsache mangelnder rechtlicher und finanzieller Alternativen der Zielgruppe
sehr stark relativiert. So lange etwa die derzeitigen Beiträge derzeit vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze
zu der gesetzliche Rentenversicherung, das heißt 2.544 Euro nicht übersteigen, bleiben sie
dann steuerfrei.
Dieses System steht auch Zweitjobbern offen, dann in einer veränderten Form, nicht als Direktversicherung, sondern als Beiträge zu einer
Unterstützungs-Kasse, die nicht als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung
gelten wird.
Diese zweite Alternative ist für Arbeitgeber mit zusätzlichen Kosten in Form einer Verwaltungsgebühr und
dann ab dem sechsten Jahr mit einem Insolvenzsicherungsbeitrag verbunden, der
im Jahr 2007 etwa drei Prozent des Beitrages betrug. Ansonsten profitiert der Arbeitgeber
auch davon. Die Beiträge gelten als Betriebsausgaben und sind somit steuer- und sozialversicherungsfrei sind.
Nicht für Überbrückungsjobs geeignet
Ein schwieriger Punkt kann für machen Minijobber indes sein, dass ein unbefristetes und auf Dauer angelegtes Arbeitsverhältnis
die Zugangsvoraussetzung ist. Das dürfte dann doch auf eine Reihe von Beschäftigungsverhältnissen nicht zutreffen, allzumal die Mehrarbeit nicht
tarif-vertragliche oder Mindestlohnvorgaben beeinträchtigten darf.
Interessant erscheint diese Versorgung auch durch verschiedene Nebeneffekte,
so etwa für angestellte Ehegatten. Sofern keine Scheinarbeitsverträge
vorliegen, ist neben dem Gehalt und dem Beitrag zur Minijobzentrale auch der
Minijob-Rentenbeitrag als Betriebskosten absetzbar und vermindert daher das steuerpflichtige Einkommen des beschäftigenden Ehegatten.
Die Minijob-Rente ist deshalb eine zielgruppenspezifische Versorgungseinrichtung, die vor allem geringfügig Beschäftigten mit
geringem oder niedrigem Einkommen zugute kommt, die den Arbeitsvertrag nicht auf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufstocken können, weil dieses für eine oder beide Seiten nicht lohnt.
Abhängig von der individuellen Situation kann es eine interessante Möglichkeit der privaten Altersvorsorge sein. Wer
weitere Optionen hat, tut gut daran, wie bei jeder Variante der privaten Altersvorsorge vor Abschluss
des Vertrages zu prüfen, ob es die für ihn günstigste Möglichkeit darstellt. Dabei ist es
sinnvoll, einen doch unabhängigen Berater hinzuziehen. Ein Überblick über die private Altersvorsorge ist
auf grund des schier unüberschaubaren Systems staatlicher Zulagen,
Beiträge und Steuern für einen Nicht-Profi letztendlich nicht zu gewinnen.
Die Betriebshaftpflicht ist in jedem
Betrieb Pflicht. Sofern sie als Arbeitnehmer meinen einen Anspruch aus
dieser Betriebshaftpflicht
zu haben, sollten sie sich auch entsprechend erkundigen. Es ist immer
schade, wenn Ansprüche nicht abgerufen werden oder verjähren. Eine
ausreichende Nachweispflicht ist erforderlich.
18.05.2018
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