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Datenschutz/ Datenschutzbeauftragter. Worauf muss man unbedingt achten? Was gehört alles dazu?

Wir haben für Sie recherchiert!

Was ist Datenschutz, was gehört dazu?

Als Datenschutz wird der Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch bezeichnet. Jeder hat persönliche Daten, er z.B. dem Arbeitgeber, bei der Bank oder für die Beantragung einer Punkte-Sammelkarte beim Discounter mitteilt. Personenbezogene Daten können z.B. die eigene Adresse genauso sein wie die Bankverbindung oder Ihre Telefonnummer und Ihre Kaufgewohnheiten bei einer Umfrage. Alle diese Daten fallen unter den Datenschutz. 

Ist ein Unternehmen oder eine Institution in Besitz dieser persönlichen Daten, darf damit kein Missbrauch geschehen. Wollen Sie jetzt mit Reklame überhäuft werden? Möchten Sie das jemand vor Ihrer Tür steht und bei zu verkaufenden Produkt schon Ihre detaillierte Bankverbindung eingetragen ist? Personenbezogene Daten unterliegen deshalb sinnvollerweise dem Datenschutz. 

Gesetzliche Meldepflicht/ Verfahrensverzeichnis

Sie haben das Recht auf die freie Selbstbestimmung über diese Daten. Deswegen ist der Umgang mit privaten Daten gesetzlich vorgeschrieben und es gibt eine behördliche Meldepflicht. Dabei fällt unter diese gesetzlichen Vorschriften auch das Verfahrensverzeichnis. Als Verfahrensverzeichnis bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis mit einer Übersicht bestimmter Angaben. Dazu gehören zum Beispiel Name und Anschrift oder die Zweckbestimmung der Daten. Es ist gestattet, dass jede Person auf Antrag auf ein solches Verfahrensverzeichnis zugreifen kann. Auch mit der Verarbeitungsübersicht muss es dem Gesetz entsprechen. 

Datenschutzbeauftragter/ Beauftragung einer externen Firma

Um diese Dinge und Listen zu erstellen benötigt natürlich viel Zeit und nicht jeder kann so etwas machen. Am sinnvollsten wird in den Unternehmen dafür ein Datenschutzbeauftragter beschäftigt. In kleineren Unternehmen ist dafür nicht so viel Zeit erforderlich und es kann von einem Mitarbeiter nebenbei erledigt werden. Falls Sie sich dem Stress nicht aussetzen möchten ist es ebenso möglich einen externen Datenschutzbeauftragten für die Firma zu beauftragen und sich ein Datenschutzkonzept erstellen zu lassen. Und so haben sich viele Firmen gegründet, die viel Erfahrung und Wissen um das Thema Auftragsdatenverarbeitung und Datenschutzkonzept gesammelt haben und deswegen Ihnen diese Mühe professionell abnehmen können. Sofort und einfach zu finden sind diese Firmen-Dienstleister, wenn man die Suchworte Datenschutzkonzept oder Auftragsdatenverarbeitung z.B. bei Google eingibt.

Datenschutz erfordert eine sorgsame Pflege von Daten. Seriöse Fachbetriebe übernehmen alle Arbeiten und Sie können sorgenfrei sich dem eigenen Geschäft der Firma widmen. Aufwändige und teure Fortbildungen oder Seminare für einen Mitarbeiter und dann noch für einen Stellvertreter bei Urlaub und Krankheit entfallen. Eine gewisse Vorsicht ist bei den Datenschutz-Firmen angebracht. Es gibt auch unseriöse Anbieter, die nicht so sehr am Datenschutz denn an Rechnung stellen interessiert sind. Deshalb ist es empfehlenswert vorher ein ausführliches Beratungsgespräch zu führen. Viele dieser angeblichen Fachfirmen sparen sich die umfangreiche Ausbildung und können deshalb teilweise niedrigere Preise anbieten. Wenn man einen kompetenten Berater gefunden hat, so müssen Sie sich nicht mehr um die Verwaltung von Datenschutz kümmern.

18.05.2018

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Info: Datenschutzkonzept, Auftragsdatenverarbeitung
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