Erben / Erbfolge: Wer erbt was? |
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Wir geben Ihnen Tipps zu diesem ThemaErbe / Richtig vererben / Richtig erben. Erbfolge-RegelungenWir haben für Sie recherchiert! Gesetzliche Erbfolge A. Erben 1. Ordnung Es
gibt ein Testament oder es wird kein Testament gefunden? Ohne ein gültiges Testament
ist immer die gesetzliche Erbfolge gültig. In Abhängigkeit von der
verwandtschaftlichen Beziehung ist man somit erbberechtigt. Daraus folgt, dass zunächst die nächsten Verwandten des Verstorbenen
erben. Das sind zunächst die Kinder. Falls diese bereits verstorbenen
sind, erben deren Kinder. Dabei bezeichnet man diese Erben als Erben erster Ordnung. C. Erben 3. Ordnung Wenn kein Erbe zweiter Ordnung existiert, sind die Erben dritter Ordnung erbberechtigt. Dabei handelt es sich um die Großeltern und deren Kinder. Das sind dann die Tanten und Onkel. Wenn diese nicht oder nicht mehr existieren, dann folgen Vettern und Cousinen.
Erbberechtigung durch den Ehepartner In Abhängigkeit vom Güterstand in der Ehe erbt der länger lebende Ehepartner den größten Teil des gesamten Vermögensbestandes. Der Ehepartner hat somit eine Sonderstellung. Wenn die Ehe als Zugewinngemeinschaft existiert und das ist in der Regel Fall, erbt der Ehepartner die Hälfte des Vermögens. Die andere Hälfte geht an die Kinder, falls vorhanden. Wenn die Ehe kinderlos ist und es sind nur Erben zweiter Ordnung vorhanden, dann erbt der Ehepartner sogar drei Viertel des Nachlasses. Vererben des Nachlass in einer
Gütergemeinschaft Vererben bei Gütertrennung Wieder anders verhält es sich bei einer Gütertrennung. Dabei hängt der Anteil des Ehegatten von der Kinderzahl ab. Wenn ein Kind vorhanden ist, erbt der Ehepartner 50 % des Nachlasses. Wenn zwei Kinder vorhanden sind ergibt sich als Erbteil ein Drittel. Wenn das Paar mehr als zwei Kinder hat, erbt der Ehegatte 25 % des Vermögens. Aufteilung nach dem Erben: Ungeteilte Erbengemeinschaft Immer, unabhängig vom Güterstand bildet der verbliebene Ehepartner mit den übrigen Erben eine ungeteilte Erbengemeinschaft. Daraus folgt, dass die Vermögensaufteilung zwischen den Erben erfolgen muss. Allein beim Ehepartner verbleiben lediglich Hausrat und gemeinsame Hochzeitsgeschenke. Davon wird nichts geteilt. Testament und Erbberechtigung bei nichtehelicher Beziehung Lassen Sie sich deshalb, aus was für Gründen auch immer, nicht davon abhalten, etwaige Streitereien im Vorfeld durch das Abfassen eines Testaments auszuschließen. Besondere Bedeutung gewinnt das Testament auch dann, wenn es sich bei ihrer Beziehung um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft handelt. Dann hat der hinterbliebene Partner nämlich leider keinen gesetzlichen Erbanspruch. Erben bei eingetragenen Lebensgemeinschaft gleichgeschlechtlicher Partner Bei einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gleichgeschlechtlicher Partner erbt,
falls der Verstorbene Kinder hat, der überlebende Partner ein Viertel des Vermögens.
Wenn keine Kinder vorhanden sind, aber die Eltern und/oder Geschwister,
dann erbt der Partner die Hälfte. Sollte es keine Verwandtschaft geben,
dann erbt der Hinterbliebene das gesamte Vermögen. 18.05.2018 Erben / Erbfolge: Wer erbt was? Wir geben Ihnen Tipps zu diesem Thema. Aktueller Informationsservice: Geld sparen durch Vergleich http://www.Aktueller-Info-Service.de |
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