1. Wann kann eine Kfz-Versicherung gekündigt werden?
Es gibt nur 2 Möglichkeiten eine Kfz-Versicherung zu kündigen: Die ordentliche Kündigung (nur 1 mal im Jahr zu einem bestimmten Termin-Details -siehe Frage 2) und die außerordentliche Kündigung (bei Änderungen bestimmter Versicherungsbedingungen -siehe Frage 3).
2. Was versteht man unter einer ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung?
Sowohl Kfz-Haftpflicht als auch – Kaskoverträge können einen Monat vor Ablauf des Versicherungszeitraumes gekündigt werden. Bei den meisten Verträgen ist der 01.Januar eines jeden Jahres der Versicherungsbeginn (Hauptfälligkeitstermin).
Wichtig: Sie müssen das Kündigungsschreiben bis spätestens zum 30. November bei Ihrem Versicherer eingereicht haben. Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu schicken, um einen Nachweis führen zu können.
3. Wann ist eine außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung möglich?
Sie können eine außerordentliche Kündigung immer dann einreichen, wenn ihre Versicherungspolice teurer geworden ist. Das ist jedoch nicht möglich, wenn ein Fahrer wegen eines selbst verschuldeten Unfalls in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse eingestuft wird. Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung abgeschickt werden. Weitere Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind der Verkauf oder die Stilllegung des Autos.
18.05.2018
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