Kündigung und Wechsel der Kfz-Versicherung
Geld sparen durch Vergleich der Vorteile und Nachteile

 

   
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Sie sind mit Ihrer Kfz-Versicherung unzufrieden und/ oder möchten durch einen Wechsel der Geld sparen?

Wenn Sie Geld sparen wollen berücksichtigen Sie beim Vergleichen bitte die Ergebnisse unserer Recherche: 

1. Wann kann eine Kfz-Versicherung gekündigt werden?

2. Was versteht man unter einer ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung?

3. Wann ist eine außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung möglich?

4. Worauf muss man achten, wenn man bei der Kfz-Versicherung und beim Wechsel sparen will?

5. Wichtige Zusatzinformationen zum Vergleich von Angeboten

6. Welche Daten sind für Auskünfte und den Vergleich der Kfz-Versicherungen erforderlich?

7. Welche Daten haben Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie?

8. Was passiert, wenn man bei den Angaben zur Kfz-Versicherung ein ´bisschen´ schummelt?

9. Welche Versicherung soll ich abschließen (Haftpflicht, Teil - oder Vollkaskoversicherung)?

10. Wie erfolgt die Einstufung meines Fahrzeugs in Typenklassen bei den Versicherern? Gibt es bei unterschiedlichen Versicherern unterschiedliche Einstufungen?

1. Wann kann eine Kfz-Versicherung gekündigt werden?

Es gibt nur 2 Möglichkeiten eine Kfz-Versicherung zu kündigen: Die ordentliche Kündigung (nur 1 mal im Jahr zu einem bestimmten Termin-Details -siehe Frage 2) und die außerordentliche Kündigung (bei Änderungen bestimmter Versicherungsbedingungen -siehe Frage 3).

2. Was versteht man unter einer ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung?

Sowohl Kfz-Haftpflicht als auch – Kaskoverträge können einen Monat vor Ablauf des Versicherungszeitraumes gekündigt werden. Bei den meisten Verträgen ist der 01.Januar eines jeden Jahres der Versicherungsbeginn (Hauptfälligkeitstermin).

Wichtig: Sie müssen das Kündigungsschreiben bis spätestens zum 30. November bei Ihrem Versicherer eingereicht haben. Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu schicken, um einen Nachweis führen zu können.

3. Wann ist eine außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung möglich?

Sie können eine außerordentliche Kündigung immer dann einreichen, wenn ihre Versicherungspolice teurer geworden ist. Das ist jedoch nicht möglich, wenn ein Fahrer wegen eines selbst verschuldeten Unfalls in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse eingestuft wird. Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung abgeschickt werden. Weitere Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind der Verkauf oder die Stilllegung des Autos.

 

18.05.2018

 

 


Kostenlose Informationen: Kündigung und Wechsel der Kfz-Versicherung
Aktueller Informationsservice
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Fragen und Beiträge bitte an Info@Aktueller-Info-Service.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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