Info: Checkliste zum Leasingvertrag
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Leasingvertrag: Wichtige Checkliste zur Kontrolle |
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Informationsservice Der Leasingvertrag für ihr Auto: Um keinen Fehler zu machen sollten Sie den Vertrag entsprechend unserer Checkliste prüfen.Wir haben für Sie recherchiert! 1. Der Leasinggegenstand muss genau beschrieben sein (dazu gehören Typenbezeichnung, Motorleistung, Anzahl Türen, Ausstattung, etc.) 2. Der Kaufpreis für das Objekt muss genau ausgewiesen sein. 3. Entsprechendes gilt für Leasing-Sonderzahlung. Sie muss als Betrag angegeben sein 4. Höhe der Leasingrate 5. Genaue Angabe der Laufzeit. 6. Sofern eine Kilometerbegrenzung besteht, muss diese angegeben sein. 7. Die Vertragsart muss deutlich ausgewiesen sein. Wichtig ist die Angabe, wer trägt das Restwertrisiko trägt. Bei einem Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung trägt das Restwertrisiko der Leasinggeber. Bei einem Vertrag mit Restwertausgleich liegt das Restwertrisiko bei dem Leasingnehmer. 8. Es muss unter bestimmten Bedingungen eine Angabe vorhanden sein, wie hoch der kalkulierte Restwert nach den Berechnungen sein wird. Dieses ´´muss´´ besteht bei einem Leasingvertrag mit Restwertausgleich. Sofern Sie einen Leasingvertrag für ihr neues Auto abschließen, bei dem eine Kilometerabrechnung besteht, kann die Angabe des kalkulierten Restwertes entfallen.
9. Sehr wichtig ist die Angabe, ob das Leasingobjekt nach Ablauf der Leasingzeit verkauft werden muss. Diese Option kann beim Leasingvertrag mit Restwertausgleich und Andienungsrecht bestehen. Wenn in diesem Fall kein Dritter als Käufer gefunden werden können, so wird Ihnen das Fahrzeug zum Kauf nach der Zeit angedient. 10. Die Art und Weise der Fahrzeugrückgabe muss im Leasingvertrag geklärt werden. Es muss aufgeführt sein, wer das Fahrzeug bei der Rückgabe begutachtet. Soll es das Autohaus oder ein neutraler Sachverständiger sein? Man sollte ebenfalls im Vertrag festlegen, wie ein Schaden definiert ist und was eine normale Gebrauchsspur beziehungsweise ein normaler Verschleiß ist. 11. Wichtig ist auch die Abklärung der Kosten, die nach Ablauf des Leasingvertrags entstehen. Dazu gehören beispielsweise die Schlusszahlung, die Transport- und die Abbaukosten? 12 Geklärt werden muss bereits beim Vertragsabschluss, ob eine Beteiligung am Mehr- und Mindererlös besteht (abweichende vom Marktwert), wenn das Objekt nach Ablauf der Leasingzeit an einen Dritten verkauft wird. Diese Regelung kann aber nur bei einem Leasingvertrag mit Restwertausgleich getroffen werden. Wenn man einen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung abgeschlossen hat, sind die Mehr- und die Minder-Kilometersätze anzugeben, die fällig werden, wenn eine Über- beziehungsweise Unterschreitung der vereinbarten Gesamtlaufleistung auftritt. 13. Beachten Sie bei Vergleichen, dass Rabatte weitergegeben oder in der Kalkulation berücksichtigt werden sollten. Es ist natürlich üblich, dass Rabatte nicht offen ausgewiesen werden. Trotzdem sollten Sie zur Ermöglichung des Vergleichs verschiedener angebotener Leasingverträge einfach alle Leasingraten zusammen mit der Sonderzahlung und dem Restwert aufaddieren. Mit Hilfe dieser Summe können Sie dann die Angebote vergleichen. 14. In wie weit ist der Leasingvertrag verlängerbar oder
kann der Vertrag gekündigt werden, sollte als letzter wichtiger Punkt
auch im Vertrag festgelegt sein.
18.05.2018 Info: Der Leasingvertrag für ihr Auto: Um keinen Fehler zu machen sollten Sie den Vertrag entsprechend unserer Checkliste prüfen.Aktueller Informationsservice: Geld sparen durch Vergleich / Copyright © Aktueller Info Service, Dr. Lietz, 2011 http://www.Aktueller-Info-Service.de |
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