Privatinsolvenz: Die dazugehörigen Schritte. Wann ist es für mich sinnvoll?

 

 

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Privat-Insolvenz / Ist es für mich richtig es zu beantragen oder sollte ich zunächst andere Lösungen suchen?

Wir haben für Sie recherchiert!

Begriffserläuterung 

Der private Konkurs wird in Deutschland auch Verbraucherinsolvenzverfahren genannt für Pirvatpersonen. Es handelt sich dabei ein Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz von privaten Personen. Als Insolvenz bezeichnet man auch die Zahlungsunfähigkeit Privatperson. Es wird oft auch als Privatinsolvenzverfahren bezeichnet. Der Sinn ist in Deutschland, dass die Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßige Anteile von der Forderung erhalten (nicht gleich hohe absolute Anteile, sondern prozentual gleich hohe Anteile).

Entschuldung nach Abschluss des Verfahrens/ Zeitlicher Ablauf

Der Schuldner (Zahlungsunfähige) kann nach Abschluss des Verfahrens in Deutschland von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit werden. Man bezeichnet es nach deutscher Nomenklatur auch als Restschuldbefreiung. Das deutschlandweit neu geregelt seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) am 1. Januar 1999. Die Restschuldbefreiung der Schuldner erfolgt gegebenenfalls nach sechs Jahren nach der gerichtlichen Entscheidung über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Diese neue Regelung ist erfolgt, weil es eine zunehmende Überschuldung von wirtschaftlich nicht selbstständigen Menschen - Privatpersonen gab. Es ist eine Chance für den Privatmann, aber es ist auch eine lange Zeit, in der sich der Privatmensch sich regelkonform verhalten muss. Bei den Selbständigen und Unternehmern ist die Regelinsolvenz der geeignetere Weg zur finanziellen Neuregelung und Entschuldung von Unernehmen.

Wann ist ein Insolvenzverfahren sinnvoll?

Sinnvoll ist ein Verbraucher-Insolvenzverfahren für alle Leute die überschuldet sind. Überschuldet sind alle Menschen, bei denen die Schulden mit dem Erlös der zwangsvollstreckungsrechtlich verwertbaren Vermögensgegenstände insgesamt mit den nach der gesetzlichen Zumutbarkeits-Tabelle pfändbaren Beträgen der nächsten sechs Jahre voraussichtlich nicht vollständig auf eine schwarze 0 reduziert werden können.

Großer Anstieg der Verbraucherinsolvenzen/ Vorteil der Insolvenz

Wie sinnvoll dieses neue Gesetz der Bundesrepublik war zeigt die große Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren der vergangenen Jahre, die weiterhin ansteigt. Seit dem Beginn in Deutschland im Jahr 1999 bis zum Jahr 2003 hat sich die Zahl etwa verzehnfacht (2003 waren es rund 34 Tausend Verfahren in Deutschland). Der Grund für die steigenden Zahlen ist nicht nur die wachsende Verschuldung der Menschen, sondern vor allem die Möglichkeit der Restschuldbefreiung, die es eben nach dem früheren Recht nicht gab. Die Schuldner müssen also nicht ihr Leben lang Schulden abtragen. Das ist der große Vorteil!

Ich bin nicht allein! / Beratung durch Landkreise, Städte, Selbsthilfegruppen

Die Anzahl der Insolvenzverfahren in Deutschland steigt auch weiterhin in einem für die Justiz kaum noch zu bewältigenden Umfang an. Trotz der großen  Kompliziertheit des Verbraucherinsolvenzverfahrens und der Überlastung der Schuldnerberatungsstellen ist die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes für das erste Halbjahr 2008 gegenüber dem Vorjahreszeitraum weiterhin gestiegen. Insgesamt sollen derzeit über 8 Millionen deutsche Bürger überschuldet sein. Sie könnten u.U. viele Menschen kennen, die überschuldet sind, aber nicht darüber reden. Wenden Sie sich deshalb an die nächst gelegende Stelle zur Fachberatung. Gehen Sie zunächst zu Ihrer kreisfreien Stadt, Landkreis, Landratsamt und suchen Sie sich Verbraucherberatungsstellen. Versuchen Sie es zunächst für die ersten Informationen, wenn Sie zu lange warten müssen, auch mit Selbsthilfegruppen in der Umgebung. Man findet sie auch im Internet. 

Im Detail: Neben den Rechtsanwälten (auf geeignete Personen achten) sind auch solche Anlaufstellen zur Beratung in Verbraucherinsolvenzen berechtigt, deren Eignung dafür behördlich anerkannt ist (geeignete Stelle). Zu den Beratungsstellen in Deutschland zählt man unter anderem die kostenfrei arbeitenden Schuldnerberatungsstellen der Kommunen und Wohlfahrtsverbände und die zertifizierten Verbraucherzentralen. Wenn zuvor vom Amtsgericht einen Berechtigungsschein für eine Beratungshilfe bewilligt worden ist, werden die Kosten für die Beratung vom Staat (Justizkasse) getragen und sind dann für den Klienten kostenlos. Die Anwälte können nach vorgegebenen Sätzen rechnen. Ohne einen Beratungsschein muss der Hilfe suchende die üblichen Sätze des Anwaltes selbst tragen. Letzteres ist deshalb zunächst nicht empfehlenswert, wenn es andere Wege gibt. Man muss diese Wege nur kennen

Mehrstufiges Verfahren bei der Verbraucherinsolvenz

Das mehrstufige Verfahren zur Verbraucherinsolvenz ist für natürliche Personen, ebenso ehemalige Selbstständige und Kleingewerbetreibende ( wenn weniger als 20 Gläubiger vorliegen) zutreffend.

1. Versuche zur außergerichtlichen Einigung 

2. Plan zur Schuldenbereinigung bei einer außergerichtliche Einigung (Insolvenzvergleich) 

3. Gerichtliches Verfahren zur Schuldenbereinigung 

4. schriftlich einzureichenden Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

5. Antrag auf Erteilung von Restschuldbefreiung 

6. Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern 

7. Schuldenbereinigungsplan. 

8. Verzeichnis der Vermögensgegenstände, Vermögensübersicht, Verzeichnis der Gläubiger 

9.. Möglich: Vereinfachtes Insolvenzverfahren, wenn die bisherigen Bemühungen der Bereinigung gescheitert sind, wird das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Dazu wird das vorhandene pfändbare Vermögen des Klienten verwertet und der Ertrag nach Abzug der Verfahrenskosten an die vorhandenen Gläubiger ausgeschüttet.

10. Prüfung durch das Gericht in Deutschland, ob die Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans Aussicht auf Erfolg hat

11. Falls 9 nicht möglich, erfolgt das reguläre Insolvenzverfahren 

12. Nach dem erfolgreichem Ablauf des Verfahrens zur Restschuldbefreiung erteilt das Gericht dem Insolventen auf Antrag die Restschuldbefreiung.

13. Verfahren zur Restschuldbefreiung mit Wohlverhaltensperiode. Im sechsjährigen Restschuldbefreiungsverfahren (auch Treuhand- bzw. Wohlverhaltensphase genannt), beginnend dann bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens, muss die verschuldete Schuldner den pfändbaren Teil des Erträge aus Dienstverhältnissen oder an deren Stelle tretende Bezüge und die Hälfte des ihm in dieser Zeit zufallende Erbteile an einen Treuhänder abtreten. 
18.05.2018  

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