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Anwalts-Kosten: Gebührenhöhe bei Anwälten / Anwaltskanzleien. Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich einen Anwalt / Rechtsauskunft/ rechtliche Hilfe benötige?

Wir haben für Sie recherchiert!

1. Informationen von kostenlosen Beratungsdiensten

Vielen Menschen kommen die Kosten von Anwälten grundsätzlich zu hoch vor oder sie haben eigentlich keine finanziellen Mittel oder sie wollen kein Geld dafür ausgeben. Die Tendenz ist zunehmend zu verzeichnen, dass der Weg zum Rechtsanwalt gescheut wird und Rechtsrat häufig bei weniger kompetenten, dafür aber zunächst unentgeltlichen Informationen, gesucht wird. Das ist wahrscheinlich auch sinnvoll, sofern nicht irgendwelche feste vorgegebene Zeitpunkte überschritten werden. Es sollte durch die Rechtsauskunft von anderen Stellen kein Verlust des Rechtes / Anspruchs entstehen.

Mögliche Informationen, z.T. auch an wen Sie sich wenden können, erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde, Stadt, Landratsamt oder Landkreis. Es gibt öffentliche Schuldnerberater. Sie können sich an Verbraucherberatungsstellen und Selbsthilfegruppen unterschiedlichster Art wenden.

2. Sofortiges Handeln meistens erforderlich

Sie sollten nicht weiter warten, das Problem zu lösen, sondern aktiv werden. Wenn sich herausstellt, dass ein Rechtsanwalt unerlässlich ist, suchen Sie diesen unverzüglich auf. Welchen Anwalt / Notar / Rechtsanwalt Sie auswählen sollten, erfahren Sie weiter unten.


3. Ist denn nun der Anwalt sinnvoll?

Wenn Sie unter 1. keine ausreichende Hilfe für ihr Problem erhalten können und sie meinen mit großer Wahrscheinlichkeit im Recht bei ihrer Angelegenheit zu sein, dann lohnt sich der Rechtsanwalt durchaus. Mit dem anwaltlichen Rat und Hilfe können Sie weitere Informationen einholen und unter Umständen auch feststellen, dass sich ein aussichtsloser Prozess für ihre Sachlage ergeben würde. Dadurch sparen Sie viel Geld und Zeit.

Wenn Sie mit anwaltlicher Hilfe einen Prozess in ihrer Angelegenheit gewinnen, so wird die gegnerische Seite verpflichtet, Ihnen als Kläger die Unkosten des Verfahrens zu erstatten. Sollten Sie als Kläger rechtsschutzversichert sein, so hat die Rechtsschutzversicherung Sie von den Unkosten eines Klageverfahrens bzw. einer Beratung beim Anwalt freizustellen. Das gilt natürlich nur, so weit in ihrem Rechtsschutzvertrag auch die Inhalte des Rechtsstreits oder des Rechtsrats mit einbezogen sind. 

4. Höhe der Anwaltsgebühren

Es gibt eine gesetzliche Vorgabe, nach dem sich die Gebühren der Anwälte berechnen (kurz: Honorarordnung). Diese besteht seit dem 01.07.2004 und ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verankert. Dabei ist es so, dass die Kosten des Rechtsanwalts sich nach dem sogenannten Wert des Gegenstands (Gegenstandswert) und der auftragsgemäß entfalteten Tätigkeit in Bezug zu ihrem Klageverfahren richten. Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist deren objektiver Geldwert (so wie wie es Wert ist) oder das wirtschaftliche Interesse des Klägers (wird in Geld ausgedrückt) . Sollte der Rechtsanwalt mit dem Forderungseinzug beauftragt sein, so entspricht der Gegenstandswert deshalb dem Betrag der geltend gemacht wird. 

4a) Gebühren bei Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsrechtsprozessen

Bei Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsrechtsprozessen richten sich die 
Rechtsanwaltsgebühren in gerichtlichen Verfahren nach festgelegten Gebühren. 

4b) Gebühren bei außergerichtlichen Tätigkeiten und bei Straf- und Sozialrechtsstreitigkeiten

Bei der außergerichtlichen Tätigkeit von Rechtsanwälten sowie bei Straf- und Sozialrechtsstreitigkeiten richten sich die Gebühren des Anwalts nach den sogenannten Rahmengebühren. Die Höhe der Gebühren  wird u. a. durch den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit festgelegt. 

5. Genaue Absprache oder Handeln Sie u.U. sogar beim Anwalt bei Kosten für außergerichtliche Tätigkeiten

Ein wichtiger Tipp: In der Realität wird oft eine Vereinbarung über die Höhe der zu entrichtenden Gebühren für den Anwalt getroffen. Das ist durchaus gängig und oft auch sehr sinnvoll, um Sie als Mandant nicht zu überfordern. Es ist besser diese Summe  vorher festzulegen, als hinterher vom Rechtsanwalt eine riesige Honorarrechnung zu erhalten. Sollten zusätzliche zu klärende Dinge auftreten, muss der Anwalt Sie immer vorher informieren und fragen und er wird es sicher nicht zu oft zu tun. Es ist so wie ein Kostenvoranschlag bei der Reparatur einer Heizung oder der Erstellung eines Dachstuhls durch einen Handwerker. Es ist auf jeden Fall nicht erlaubt die Anwaltsgebühren von einem Erfolg im Rechtsstreit abhängig zu machen.

6. Genaue Berechnung der Anwaltsgebühren

6a) Kosten für die Beratung / Beratungsmandat

Der Rechtsanwalt erhält eine Anwaltsgebühr von 0,1 bis 1,0 auf den jeweiligen Wert des Gegenstandes / der Klagesache. Für ein erstes Beratungsgespräch bekommt  der Rechtsanwalt eine sogenannte Erstberatungsgebühr von maximal 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer, wenn Sie Verbraucher ist. Sie sehen auch hier eine gewisse Variabilität. Tipp: Fragen Sie also vorher, was es denn kostet, denn die Spanne was möglich ist, ist enorm!

6b) Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit

Tipp: Auch hier ist eine große Kostenspanne möglich. Also vorher den Anwalt fragen und es aushandeln. So wie Banken sind auch Anwälte flexibel. Wenn es nicht vorliegt und es teuer ist, fragen Sie beim nächsten Rechtsanwaltsbüro. Davon gibt es viele und nicht alle leben sehr gut. Rechtsanwälte sind also oft flexibel. Bei außergerichtlichen Tätigkeiten können folgende Anwaltsgebühren bemessen nach dem jeweiligen Gegenstandswert anfallen: 

--> Geschäftsgebühr (0,5 bis 2,5 gemäß Nr. 2400 VV RVG) 
--> Einigungsgebühr (1,5 gemäß Nr. 1000 VV RVG), sollte der Anwalt beim Abschluss eines Rechtsanwaltsvertrages mitgewirkt haben, der dazu geführt hat, dass der Streit beigelegt wird 

6c Kosten für die gerichtliche Tätigkeit

Der Anwalt kann je nach Aufgabenumfang bei einem Rechtsstreit in der I. Klageinstanz bis zu 3,5% Gebühren verdienen. Diese verschiedenen Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert der Klage. Es kann folgendes an Gebühren anfallen:

--> Terminsgebühr (1,2 gemäß Nr. 3104 VV RVG) für die Wahrnehmung von Terminen 
--> Verfahrensgebühr (1,3 gemäß Nr. 3100 VV RVG) 
--> Einigungsgebühr (1,0 gemäß Nrn. 1000, 1003 VV RVG) für die Mitwirkung des Anwalts bei einer Vertragserstellung, durch den der Streit beigelegt wird 
Diese genannten Gebühren können in jeder Instanz anfallen. 

Wenn es zu einem Verfahren in der II. Instanz kommt, erhöht sich die Verfahrensgebühr für den Rechtsanwalt auf 1,6 und die Einigungsgebühr auf 1,3, währenddessen die Terminsgebühr für den Rechtsanwalt weiterhin 1,2 beträgt. Sollten mehrere Auftraggeber in der Klage vertreten werden, wird die Geschäfts- und die Verfahrensgebühr für den Rechtsanwalt um 0,3 für jeden weiteren Auftraggeber erhöht, maximal jedoch um 2,0.

Tipp: Auch hier wieder die große Flexibilität. Bitte vorher mit dem Anwalt die Klagesituation und die Kosten besprechen.

7. Reduzierung der Anwaltsgebühren

Wenn der Anwalt in einer Klage sowohl außergerichtlich und auch gerichtlich tätig ist, so wird die Geschäftsgebühr für das außergerichtliche Tätigwerden zur Hälfte berechnet. Die Kosten erreichen dann maximal in Höhe von 0,75, die auf die Verfahrensgebühr für das gerichtliche Tätigwerden angerechnet wird.

8. Weitere Anwaltskosten

In Ergänzung zu den Gebühren erhält der Anwalt eine Auslagenpauschale für das Klageverfahren von maximal 20,00 € und die Mehrwertsteuer.

9. Zusammenfassende unverbindliche Empfehlung

Die Summe der möglichen Unkosten hilft der Empfehlung unter 1. zu folgen. Zusätzlich empfiehlt es sich für den Kläger vor dem Anwaltsbesuch zu überlegen, was der Anwalt tatsächlich an Aufgaben für mich tun soll (nur Rechtsrat, nur außergerichtliche Tätigkeit, Vertretung im Prozess). Dadurch lässt sich viel Geld sparen.


18.05.2018  

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