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Studenten-Krankenversicherung:
Spezielle Tarife, Abhängigkeit von Studienfach und Alter, Entbindung von
der Versicherungspflicht, Krankenversicherung für Studenten im
Angestelltenverhältnis.
Wir haben für Sie recherchiert!
Krankenversicherungen gibt es für
spezifische Berufsgruppen. Für Studenten gibt es spezielle
studentische Krankenversicherungen mit besonders günstigen Tarifen. Es gibt bei der
Versicherung grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten der Absicherung
für den Krankheitsfall. Studenten können
z.B. in der Gesetzlichen Krankenkasse der des Vaters und/oder der Mutter oder in der Gesetzlichen Krankenkasse des
Ehepartners (sofern der Student verheiratet ist - was ja heutzutage eher selten der Fall)
über die Familie versichert sein.
In diesem Fall wären sie beitragsfrei bei der Krankenversicherung der
Eltern mitversichert. Als Student unter 25
Jahren ist man in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
familienversichert angemeldet, sofern die Studenten sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung
befinden. Eigene Kinder von Studenten sind ebenfalls idR. mit
familienversichert. Sofern der Student Wehrdienst beziehungsweise Zivildienst
geleistet worden ist, wird es bei der Altersgrenze angerechnet. Außerdem gibt es weitere Kriterien für die beitragsfreie
Familienkrankenversicherung für Studenten, beispielsweise das regelmäßige Gesamteinkommen.
Es besteht auf jeden Fall
Versicherungspflicht für Studenten. Bei der
Krankenversicherung gibt es keine Spielräume. Studenten, die an einer staatlichen
bzw. an einer staatlich anerkannten Hochschule bzw. Universität innerhalb Deutschlands immatrikuliert sind, unterliegen der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters beziehungsweise bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (Ende des Semesters).
Eine Verlängerung ist für Studenten in der Regel möglich. Gründe für eine
Verlängerung der Studentenversicherung sind: Neben persönlichen und familiären Gründen kann
der Student eine Verlängerung
z.B. auch auf Grund der Art der Ausbildung gestattet werden. Wenn die
Pflicht zur Versicherung entfällt können sich die Studenten zwischen der freiwilligen Absicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten Krankenversicherung
selbst entscheiden.
Es gibt auch die Möglichkeit, sich
auf Antrag von der Versicherungspflicht für Studenten in der Gesetzlichen Krankenversicherung freistellen
zu lassen. Dazu ist ein Antrag erforderlich, der innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht
vom Studenten (Ende der Familienversicherung) bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht
werden muss. Die Befreiung gilt dann für den Studenten für die gesamte Dauer des Studiums.
Es gibt für Studenten weiterhin die Möglichkeit in eine Private Krankenkasse
zu wechseln, wenn die Versicherungspflicht beispielsweise mit Abschluss des 14. Semesters
an der Uni oder Fachhochschule aufgehoben ist. Im Anschluss an das Studium ist
eine private Absicherung häufig nur noch dann
durchführbar, wenn das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre in Folge überschreitet.
Das kann z.B. in einem Angestelltenverhältnis der Fall sein.
Als Student lohnt es sich auch, einfach mal
Kommunikativ zu sein. Fragt doch mal eure Kommilitonen, wie sie sich
versichert haben und wo sie sich versichert haben. Die Aussagen sind dann
zwar nicht das Non plus Ultra an Weisheit, aber man kann wenigstens auch
mal Fragen stellen, warum sie sich denn gerade bei dieser oder jener
Versicherung versichert haben. Wichtig ist dann der Entscheidungsweg und
die Argumente. So etwas findet man hier im Internet nicht so leicht. Unter
umständen in Foren, die das Thema Krankenversicherung für Studenten
haben.
Sofern Studenten neben dem Studium einer
Arbeit nachgehen und ein Einkommen erzielen, so ist das Erscheinungsbild der
Tätigkeit für den Studenten von Bedeutung. Wenn das Erscheinungsbild der Tätigkeit dem
eines Studenten entspricht besteht weiterhin die studentische Versicherungspflicht in der Gesetzlichen
Krankenkasse (Hochschule
Berlin).
Das ist der Fall, wenn der Student sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung
befinden und die Beschäftigung vom Zeitaufwand und von der Art der
Tätigkeit her zur Versorgung während der Zeit des Studiums dient. Ähnelt das Erscheinungsbild aber auf Grund des Umfangs der Beschäftigung
mehr dem Bild eines Arbeitnehmers, so ist der Student als Arbeitnehmer
versicherungspflichtig. Es gibt hierzu eine , jährlich neu festgelegte
Grenze zur Versicherungspflicht, die für die Berechungen herangezogen
wird.
Die privaten Krankenversicherungsanbieter
geben unterschiedliche Studenten-Tarife. Die
Studentenkrankenversicherungen sind z.B. vom gewählten Studienfach
abhängig. Es gibt z.B. die Private Krankenversicherung für den
Medizinstudenten und andere Studienarten.
Des weiteren können die Tarife vom Alter der Studenten abhängig sein.
Dabei wird des öfteren zwischen der Privaten Krankenversicherungen für Studenten bis zum 34. Lebensjahr
und ab dem 34. Lebensjahr differenziert.
Hier
könnte man mal hineinsehen, um sich ausführlicher rund um die private
Krankenversicherung zu informieren:
-
Liste von privaten
Krankenversicherungsanbieter
-
Wenn Sie ins Ausland fahren ist eine spezielle Auslandskrankenversicherung
speziell für Studenten erforderlich. Bei den meisten Ländern Europas sind sie über die normale
Krankenversicherung bis zu 6 Wochen abgesichert. Sollten Sie länger
fahren oder in ein anderes Land reisen wollen, so ist unbedingt die
Auskunft der Krankenversicherung einzuholen und gegebenenfalls deine
Zusatzkrankenversicherung für das Ausland abzuschließen.
18.05.2018
Links
Info - Studenten-Krankenversicherung: Spezielle Tarife, Abhängigkeit von Studienfach und Alter, Entbindung von der Versicherungspflicht, Krankenversicherung für Studenten im Angestelltenverhältnis.
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