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Info: Umfang der Leistung bei der Teilkaskoversicherung

 

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Was leistet eine Teilkaskoversicherung alles? Konkrete Angaben, unabhängige Informationen. 

Wir haben für Sie recherchiert!

Die Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen in den deutsch sprachigen Ländern Deutschland, in Österreich und in der Schweiz keine erforderliche Pflichtversicherung. Sie ist also freiwillig für den KFZ-Halter. Die Kaskoversicherung wird auch als Fahrzeugversicherung bezeichnet. Sie ist allgemein ausgedrückt eine Versicherung gegen Schäden, die am Fahrzeug des Versicherten selbst entstehen. Die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung trägt also nicht die Schäden am Fahrzeug des am Unfall beteiligten Unfallgegners.

Man unterscheidet die beiden Varianten, die Teilkasko und die Vollkaskoversicherung. Beide Versicherungen tragen in unterschiedlichem Umfang die Kosten für Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des KFZ. 

 

Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung deckt in großem Umfang die  Schäden am eigenen KFZ ab. Einige der möglichen Schäden werden bereits von der Kfz-Haftpflichtversicherung getragen. Folgendes ist zusätzlich zur Haftpflichtversicherung durch die Teilkaskoversicherung versichert:

--> Raub (Raub (§ 249 StGB) setzt sich aus den Delikten Diebstahl und Nötigung zusammen)

--> Diebstahl einschliesslich Einbruchteilediebstahl 

--> Brand und/oder Explosion 

--> Unfall mit Haarwild. Dabei muss das Fahrzeug in Bewegung sein. Haarwild ist nach dem BJagdG genau definiert. So ist z.B. ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Finnland kein, da Renntiere nicht im BJagdG aufgeführt sind. 

--> Glasbruchschäden 

--> Marderbiss ohne Folgeschäden 

--> unmittelbare Einwirkung von Sturm, Blitzschlag, Hagel, oder Überschwemmung. Darin eingeschlossen sind Schäden, die dadurch eine Verursachung finden, dass durch diese Naturgewalten unterschiedliche Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Davon ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen und begründet ist. 

--> Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (sogenannte Schmorschäden) 

Ausnahmen und Ergänzungen bei einzelnen Versicherern

Dieser Katalog wurde bei den einzelnen Versicherungsunternehmen teilweise modifiziert/ ergänzt oder auch gekürzt. Als Beispiel sei genannt, dass manche Versicherer den Begriff Haarwild um Pferde, Schafe, Kühe und Ziegen erweitert haben, was natürlich äußert sinnvoll und vorteilhaft für Sie ist. Des Weiteren sind häufig Einschränkungen,  wie z.B. alle Wirbeltiere oder Vögel vorkommend. Es ist an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nur Versicherungen mit dem Ausdruck „Alle Tiere“ einen umfassenden Schutz im Falle eines Unfalles mit Tieren bieten.

Beitragshöhe

Die Beiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der Typenklassen-Einstufung. Es ist zu bemerken, dass bei der Teilkaskoversicherung im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt wird. Letztendlich richtet sich die Höhe des Beitrags unter anderem nach dem Fahrzeugtyp (Typklasse) und Anmeldeort des  Fahrzeugs (Regionalklasse). Zusätzlich werden von den Versicherern inzwischen weitere Merkmale benutzt, die den Jahresbeitrag beeinflussen. Das sind z.B. die durchschnittliche jährliche Kilometerleistung, das Fahrzeugalter und das Alter des Versicherungsnehmers.


18.05.2018

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