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Alles Wichtige zur Testament-Erstellung. Was ich nicht vergessen sollte?

Wir haben für Sie recherchiert!

Durch das Testament kann der Erblasser Dinge festlegen, die von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Dadurch kann er seine eigenen Vorstellungen bezüglich des Erbes an Stelle der gesetzlichen Erbfolge setzen. Über den eigenen Tod denken die meisten nur ungern nach. Möchte man jedoch seinen Kindern oder etwaigen anderen Erben Ärger ersparen, sollte man sich mit dem Thema Testament beschäftigen, und zwar rechtzeitig.

Formen des Testaments

Wenn der Erblasser ein Testament erstellen (errichten) will, so stehen ihm von der Form her verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Es wird zumeist das eigenhändige Testament verwendet. Ort, Datum sowie eine korrekte Unterschrift sind unerlässlich. Umfasst das Testament mehrere Seiten, sollten diese fortlaufend nummeriert sein, damit unzufriedene oder nicht bedachte Personen später keine ihnen unangenehme Seiten verschwinden lassen können. Als weitere Möglichkeit kann Testament vor einem Notar schriftlich niedergelegt werden. Es ist auch eine Mischform möglich, nach der der Erblasser auch ein eigenhändiges Testament unter fachkundiger Beratung eines Rechtsanwalts erstellt.

Allgemeiner Inhalt

Mit dem Testament kann der Erblasser inhaltlich bestimmten, wie er sein Erbe verteilen möchte. Es ist ihm z.B. möglich, durch die Anordnung von Vermächtnissen und Auflagen eine Art Feinjustierung vorzunehmen, indem er auch Personen bedenkt, die eigentlich nicht Erben werden sollen oder es ist möglich die Verfügungsmöglichkeit des oder der Erben über den Nachlass zu beschränken oder zu erweitern. Dem Ehegatten wird vom Gesetz die Möglichkeit gegeben, ein gemeinschaftliches Testament zu erstellen (zu errichten). Die häufigste gewählte Form ist dann das sogenannte Berliner Testament.



Aufbewahrung

Für die Aufbewahrung muss man unbedingt einen sicheren Ort wählen, über den dann wenigstens eine Person des Vertrauens unterrichtet ist. Nicht bedachte oder nicht ausreichend bedachte Erben haben schon oft etwas verschwinden lassen. 

Die wirklich  sicherste Variante der Aufbewahrung des Testaments ist wohl die Verwahrung beim Nachlassgericht. Dieses benachrichtigt dann im Todesfall die Erben. Die Kosten für diese Vorgehensweise betragen bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro ca. 33 Euro, entsprechend mehr bei höheren Summen. Es ist also sehr preiswert und an dem bisschen Geld sollte man nicht sparen. 

Eine andere ebenso akzeptable Möglichkeit ist die, einen Notar zu beauftragen, der den letzen Willen unmissverständlich abfasst. Auch bei der Aufbewahrung des Testaments beim Notar richten sich die Gebühren für das Verfassen und Beglaubigen des Testamentes nach Höhe der Erbschaft. Die Kosten betragen 187 Euro inklusive Steuer und Hinterlegungsgebühr für 50.000 Euro Nachlasswert. Es ist also schon ein Vielfaches der Verwahrung beim Nachlassgericht.

Das öffentliche Testament ersetzt, dann zum Vorteil der Erben, den sonst erforderlichen kostenpflichtigen Erbschein.

Aktualisierung des Testaments

Meistens verändern sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte die persönlichen und/oder finanziellen Verhältnisse. Aus diesem Grund sollte man hin und wieder das Testament überprüfen. Wenn Sie ein handgeschriebene Testament aufgesetzt haben, können sie es durch Vernichten und Neuschreiben rückgängig machen. Es ist immer so, dass grundsätzlich immer das zuletzt verfasste Testament Gültigkeit hat. Wenn Sie ein öffentliches Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückziehen, gilt es als widerrufen und verliert seine Gültigkeit.

Ordnung der persönlichen Unterlagen

Es ist nun so, dass nicht nur ein ordnungsgemäßes Testament, sondern auch eine übersichtliche Ordnung der persönlichen Unterlagen den Hinterbliebenen die Abwicklung der Hinterlassenschaften erleichtert. Aus diesem Grund ist es wirklich empfehlenswert, dass Sie Urkunden, Versicherungsdokumente, Bank- und Rentenunterlagen sowie Belege über vorhandenes Vermögen und Schulden genau sortieren. Es ist des weiteren erforderlich, dass der Erbe eine Vollmacht benötigt, die unter Umständen notariell beglaubigt ist, um Probleme bei Banken und Behörden zu minimieren. Ebenso ist es, eine entsprechende Auflistung aller dieser Dinge vorzunehmen und auch darauf hinzuweisen, wo sich die Unterlagen und Schlüssel, etc. befinden.

Muster-Vordrucke zu Testamenten finden Sie problemlos im Internet. Geben Sie bitte bei google.de  folgendes ein: Testament Muster.

 
18.05.2018  

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