Mein Testament. Woran Sie denken müssen.
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Vergleich von Produkten und DienstleistungenAlles Wichtige zur Testament-Erstellung. Was ich nicht vergessen sollte?Wir haben für Sie recherchiert! Durch das Testament kann der Erblasser Dinge festlegen, die von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Dadurch kann er seine eigenen Vorstellungen bezüglich des Erbes an Stelle der gesetzlichen Erbfolge setzen. Über den eigenen Tod denken die meisten nur ungern nach. Möchte man jedoch seinen Kindern oder etwaigen anderen Erben Ärger ersparen, sollte man sich mit dem Thema Testament beschäftigen, und zwar rechtzeitig. Formen des Testaments Wenn der Erblasser ein Testament erstellen (errichten) will, so stehen ihm von der Form her verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Es wird zumeist das eigenhändige Testament verwendet. Ort, Datum sowie eine korrekte Unterschrift sind unerlässlich. Umfasst das Testament mehrere Seiten, sollten diese fortlaufend nummeriert sein, damit unzufriedene oder nicht bedachte Personen später keine ihnen unangenehme Seiten verschwinden lassen können. Als weitere Möglichkeit kann Testament vor einem Notar schriftlich niedergelegt werden. Es ist auch eine Mischform möglich, nach der der Erblasser auch ein eigenhändiges Testament unter fachkundiger Beratung eines Rechtsanwalts erstellt. Allgemeiner Inhalt Mit dem Testament kann der Erblasser inhaltlich bestimmten, wie er sein Erbe verteilen möchte. Es ist ihm z.B. möglich, durch die Anordnung von Vermächtnissen und Auflagen eine Art Feinjustierung vorzunehmen, indem er auch Personen bedenkt, die eigentlich nicht Erben werden sollen oder es ist möglich die Verfügungsmöglichkeit des oder der Erben über den Nachlass zu beschränken oder zu erweitern. Dem Ehegatten wird vom Gesetz die Möglichkeit gegeben, ein gemeinschaftliches Testament zu erstellen (zu errichten). Die häufigste gewählte Form ist dann das sogenannte Berliner Testament.
Für die Aufbewahrung muss man unbedingt einen sicheren Ort wählen, über den dann wenigstens eine Person des Vertrauens unterrichtet ist. Nicht bedachte oder nicht ausreichend bedachte Erben haben schon oft etwas verschwinden lassen. Die wirklich sicherste Variante der
Aufbewahrung des Testaments ist wohl die Verwahrung beim
Nachlassgericht. Dieses benachrichtigt dann im Todesfall die Erben. Die Kosten für
diese Vorgehensweise betragen bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro ca. 33 Euro,
entsprechend mehr bei höheren Summen. Es ist also sehr preiswert und an
dem bisschen Geld sollte man nicht sparen. Das öffentliche Testament ersetzt, dann zum Vorteil der Erben, den sonst erforderlichen kostenpflichtigen Erbschein. Aktualisierung des Testaments Meistens verändern sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte die persönlichen und/oder finanziellen Verhältnisse. Aus diesem Grund sollte man hin und wieder das Testament überprüfen. Wenn Sie ein handgeschriebene Testament aufgesetzt haben, können sie es durch Vernichten und Neuschreiben rückgängig machen. Es ist immer so, dass grundsätzlich immer das zuletzt verfasste Testament Gültigkeit hat. Wenn Sie ein öffentliches Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückziehen, gilt es als widerrufen und verliert seine Gültigkeit. Ordnung der persönlichen Unterlagen Muster-Vordrucke zu Testamenten finden Sie problemlos im Internet. Geben Sie bitte bei google.de folgendes ein: Testament Muster. Aktueller Informationsservice: Geld sparen durch Vergleich / Copyright © Aktueller Info Service, Dr. Lietz, 2010 http://www.Aktueller-Info-Service.de |
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