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Info: Kreditkartenbelastung ohne Berechtigung: |
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Ärger mit unberechtigter Kreditkartenabbuchung? |
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Informationsservice Kreditkartenbelastung ohne Berechtigung: Was tun bei unberechtigter Abbuchung von der Kreditkarte?Wir haben für Sie recherchiert!
Eine Kreditkarte ist heutzutage unentbehrlich. Wer z.B. im Ausland auf Reisen geht kommt nicht mehr ohne die Kreditkarte aus. So verlangen z.B. häufig Autovermietungen oder Hotels, dass Sie als Kunde zur Sicherheit Ihre Kreditkartennummer angeben. Leider ist es so, dass immer wieder auch unberechtigt Geld vom Konto des Kunden abgebucht wird. Es passiert einfach, Autovermietungen und Hotels buchen ohne Nachweise ab. Den meisten Betroffenen geht es so, dass sie es sich zunächst überhaupt nicht erklären können. Die betroffenen sind sich nicht bewusst, je einen Beleg über diesen Betrag unterschrieben zu haben. Derartige ungerechtfertigten Abbuchungen über die Kreditkarte nehmen zu. Es sind vor allem Autovermietungen und Hotels, die ohne unterschriebene Belege abbuchen. Hintergrund sind Kosten- und Rationalisierungsgründe. Auf diese Weise können es sich die Unternehmen sparen, ausstehende Beträge mühsam bei den Kunden einreiben zu müssen. Das ist jedoch nur gut und akzeptabel, wenn es im gegenseitigen Einverständnis funktioniert. Problematisch wird es jedoch, wenn es Unstimmigkeiten in Bezug auf die abgebuchte Summe gibt.
Was kann man in einem solchen Fall tun? Sie als Kunde können eine unberechtigte Abbuchung stornieren. Es kann dann aber auch sein, dass die Bank das nicht akzeptiert, die geforderte Summe erneut abbucht und die Karte sperrt sowie auch noch eine Strafgebühr einfordert. Als Begründung kann von der Bank angegeben werden, dass "Leistungsstörungen" direkt mit dem Vertragspartner, also in den genannten Beispielen mit dem Hotel oder mit dem Autovermieter zu regeln sind. Das ist jedoch nicht korrekt, denn ein Kreditinstitut kann ein Konto nur belasten, wenn es auch Belege hat. Sofern beim Bankinstitut keine ordnungsgemäße abgezeichnete Rechnung vorgelegt wird oder keine unterschriebene Kreditkartenbuchung, so darf der Betrag nicht belastet werden. Der Kunde Kunde hat deshalb das Recht, die Summe zurück zu fordern. Als Kreditkarteninhaber hat man grundsätzlich das Recht, Abbuchungen über die Kreditkarte innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Abrechnung zu reklamieren. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass die Beweislast bei dem Vertragspartner des Kunden liegt. Dieser muss deshalb der Bank durch die entsprechenden Belege beweisen, dass die Forderungen auch berechtigt sind. Vorsorge treffen Zur Vorsorge und Vermeidung von Problemen sollten Kunden z.B. beim Auschecken aus einem Hotel oder bei der Rückgabe eines Mietwagens sicher stellen, dass sie eine vollständige Rechnung vorliegt und diese gegenzeichnen. Sie als Kunde sollten verlangen, dass Ihnen eine Kreditkartenabrechnung vorgelegt wird und dazu ein Beleg unterschrieben wird. Sofern Sie eine unberechtigte Abbuchung auf ihrem Konto sehen, sollte man sich immer sofort unmittelbar mit ihrer Bank in Verbindung zu setzen. Trotz der eindeutigen Sachlage haben Kunden aber oft große Schwierigkeiten, Ihr Recht durchzusetzen. Falls Sie dabei Schwierigkeiten haben sollten gibt es die allgemeine Empfehlung auf dem Recht zu beharren und in hartnäckigen Fällen sich um juristische Unterstützung zu bemühen.
09.09.2011 Info: Kreditkartenbelastung ohne Berechtigung: Was tun bei unberechtigter Abbuchung von der Kreditkarte?Aktueller Informationsservice: Geld sparen durch Vergleich / Copyright © Aktueller Info Service, Dr. Lietz, 2010 http://www.Aktueller-Info-Service.de |
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