|
Info: Versicherungsschutz /
Winterurlaub / Inland / im Ausland |
Aktueller Informationsservice http://www.Aktueller-Info-Service.de Fragen und Beiträge bitte an Info@Aktueller-Info-Service.de |
||||
Versicherungsschutz im Winterurlaub / z.B. beim Skifahren |
|
||||
|
home
private Krankenversicherung gesetzliche Krankenversicherung Abschaffung der priv. Krankenversicherung Auslands- Krankenversicherung Abgeltungssteuer Telefonkarten Kfz-Versicherung Info 1 2 3 4 Tischfussball Angeln /Angelzubehör Sprachschulen Sprachkurse Solariumröhren Prepaid Tarife Fahrräder Angebotsvielfalt Online-Apotheke Fettabsaugung vermeiden Stammzellentherapie Zähne.htm Schönheitsoperationen Schönheitsoperation-Tipps Nahrungsergänzungsmittel Lasik-Augenoperation Lasik-Augen-OP-Sinnhaftigkeit Einbruch-neue-Methoden Teppichkauf online Matratzenkauf-Tipps Lampen Dekoration Raumklima / Holzhaus Wasserbetten Brennwertkessel Mieter-Auswahl-Kriterien Sicherheitstüren und Fenster Fensterkauf und Einbauf Uhrenkauf Mode-Trends Kleider kaufen Dessous online Poloshirt-online-kaufen Online-Videothek Nasenkorrektur im Ausland Strand-Bademode-Trends.htm Kosmetik und Parfum Schwangerschaftskleidung modisch Nachtcreme-online Haarverlängerung Gold-Anlage-Online Brillenauswahl Pumps-Mode Silberschmuck Haftpflichtversicherung Studenten Krankenversicherung Beamten Beihilfeversicherung Krankenkasse-Wahltarife Problem: Geld in der Ehe Energieausweis Basistarif Arbeitgeberdarlehen Spanisch-Privatunterricht Online-Englisch-Privatunterricht Sprachschulen Australien Schüleraustausch Fotobuch-Dienste Cambridge First Certificate Sprachreisen-Sprachurlaub Spachreisen-Tipps Sprachreise-Vorbereitung Sprachreisen-all-inclusive Sprachkenntnisse-Sprachreisen Impressum |
Aktueller
Informationsservice Wichtiges zum Versicherungsschutz im Winterurlaub: Wie bin ich in gesetzlichen und in der privaten Krankenkasse bei Unfällen im Inland und im Ausland abgesichert? Wer sollte sich zusätzlich versichern und wofür?Wir haben für Sie recherchiert! Es sind unglaubliche Zahlen. Über 40.000 Menschen aus Deutschland verletzen sich jedes Jahr beim Skifahren oder beim Snowboard fahren in ihrem Winterurlaub. Es ist nur selten, dass es zu sehr schweren Unfällen mit Todesfolge kommt, aber schwere Verletzungen sind an der Tagesordnung. Jeder sollte für den Fall der Fälle vorbereitet sein und wissen, wie denn nun der Versicherungsschutz ist. Es ist für Winterurlauber einfach nur ratsam, sich vor Reiseantritt genau über ihren Versicherungsschutz zu informieren. Dadurch können Sie sich sehr viel Ärger und unnötige Kosten ersparen. Unterschiede gibt es bei den Versicherungen. Wichtig ist deshalb die Frage, welche Versicherung kommt bei einem Skiunfall für welchen Schaden haftet und aufkommt? Gibt es auf der Skipiste einen Zusammenstoß, so zahlt sowohl bei dem Unfallverursacher, genauso wie beim Unfallopfer zunächst einmal die jeweils eigene Krankenversicherung die Kosten für die ärztliche Behandlung. Das ist aber nicht endgültig, denn die Versicherung des Unfallopfers wird in der Regel bemüht sein, den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden zur Kasse zu bitten. Wenn dann die Frage der Schuld nicht geklärt ist, kann es zu zusätzlichen Verhandlungen kommen, die sich lange hinziehen können..
Sofern Schäden bei der Skiausrüstung aufgetreten sind, ist ebenfalls die Haftpflicht des Unfallverursachers zuständig. Es ist auf jeden Fall durch den Geschädigten erst die Schuld an dem Unfall nachzuweisen. Sofern dauerhafte körperliche Schäden entstanden sind, kommt es meist zu langen Gerichtsprozessen zwischen dem Verursacher und dem Geschädigtem. Dabei geht es dann um Pflegekosten und / oder Schmerzensgeldzahlungen. Eine wesentliche Frage ist auch, ob die Krankenkassen bei Skiunfällen die kompletten Kosten der Arztbehandlung übernehmen. Dazu lässt sich keine einheitlich Antwort geben. Es hängt nämlich ganz von der Versicherung ab und davon, wo der Unfall passiert ist. Wesentlich ist hierbei, ob der Unfall im In- oder Ausland passiert ist. Unfälle im Ausland / Vertragsärzte: Bei den gesetzlich Versicherten muss man in Deutschland nur die Versicherungskarte beim Arzt vorlegen. Das ist einfach, der Rest wird von der Krankenkasse geregelt. Wenn man sich im europäischen Ausland befindet, sollten sich die Wintersportler laut dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung an die sogenannte Vertragsärzte wenden. Diese Vertragsärzte geben gegen Vorlage der jeweiligen Versicherungskarte eine kostenlose ärztliche Versorgung, wie es durch das Gesundheitssystem des jeweiligen Urlaubslandes vorgesehen ist. Es ist jedoch zu beachten, dass Zuzahlungen für Leistungen fällig werden, die in Deutschland unter den gesetzlichen Versicherungsschutz fallen und in Deutschland kostenlos wären. Das ist dann im Ausland nicht kostenlos. Es ist deshalb immer empfehlenswert, vor der Reise eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen und dabei nicht zu sparen und es nicht zu machen. Sie sollten auch bedenken, dass die Skigebiete Österreich nicht zum deutschen Versicherungsgebiet gehören und sich entsprechend versichern. Nur weil in Österreich und in der Schweiz Deutsch gesprochen wird, sind es immer noch andere Länder, auch versicherungstechnisch. Es kann natürlich vorkommen, dass man nicht zu einem Vertragsarzt gehen kann. Manchmal ist es ja auch dringend. Gerade im Winterurlaub und bei einer Skiverletzung kann man nicht erst den Vertragsarzt suchen gehen. Es eilt eben manchmal. Sie haben dann die Möglichkeit zu einem Privatarzt zu gehen. Bei den Privatärzten müssen dann die Skiurlauber die Behandlung zunächst zur Gänze selbst zahlen. Danach haben Sie die Möglichkeit sich die entstandenen Kosten in Deutschland wieder von ihrer Kasse erstatten zu lassen. Es gibt viele Jahre Erfahrung und dabei hat sich gezeigt, die Krankenkassen meistens nur einen Teil der Behandlungskosten zahlen. Somit zeigt sich auch hier, dass sich eine private Zusatzversicherung lohnt. Des weiteren ist es von Interesse, ob sich auch der Privat versicherte an bestimmte Vertragsärzte zu wenden hat? Was sagen die privaten Krankenkassen dazu? Hier hat die private Krankenversicherung Vorteile. Privat Krankenversicherte können sich grundsätzlich von jedem Arzt behandeln lassen. Es ist unabhängig davon, ob es sich um einen Vertragsarzt oder einen Privatarzt handelt. Jedoch ist auch in diesem Fall eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Das z.B., weil der Reiserücktransport mit dem Krankenwagen in der Regel nicht in den Versicherungsschutz mit einbezogen ist. Ebenso ist bei den gesetzlichen Krankenversicherungen der Rücktransport nicht mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Sehr interessant sind immer wieder
Spezialreiseanbieter. Wer zum Beispiel an Tennis im Urlaub interessiert
ist, kann es hier einmal probieren: Hochwertige
Tennisreisen online buchen beim Spezialisten 09.09.2011 Info: Wichtiges zum Versicherungsschutz im Winterurlaub: Wie bin ich in gesetzlichen und in der privaten Krankenkasse bei Unfällen im Inland und im Ausland abgesichert? Wer sollte sich zusätzlich versichern und wofür?Aktueller Informationsservice: Geld sparen durch Vergleich / Copyright © Aktueller Info Service, Dr. Lietz, 2011 http://www.Aktueller-Info-Service.de |
|
Aktueller
Informations-Service | ||