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Info: Leistungsumfang der Vollkaskoversicherung

 

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Was leistet eine Vollkaskoversicherung alles? Konkrete Angaben, unabhängige Informationen. 

Wir haben für Sie recherchiert!


Die Kaskoversicherung hat auch den Namen Fahrzeugversicherung. Die Kaskoversicherung ist allgemein ausgedrückt eine Versicherung gegen die Schäden, die am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstehen. 

Bei der Kaskoversicherung handelt es sich im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz um keine Pflichtversicherung. Sie ist nur freiwillig. 

Man unterscheidet bei der Kaskoversicherung die Teilkasko und die Vollkaskoversicherung. Beide Arten der Versicherung tragen in unterschiedlichem Umfang die Kosten für die Zerstörung, die Beschädigung oder den Verlust Ihres Kraftfahrzeugs. 

 

Leistungsumfang der Vollkaskoversicherung

Bei der Vollkaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatz-Versicherung, die als Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung dient. Abgedeckt sind Schäden, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und nicht die Schäden an weiteren beteiligten Autos. Sie Vollkaskoversicherung schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Es ist dazu festzustellen, dass rechtlich nicht um zwei eigenständige Vertragsteile mit deren Bedingungen. Dadurch entstehen verschiedene Vorteile. Einer der Vorteile ist, dass der anteilige Beitrag zur Teilkasko durch einen eventuell vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt ebenfalls reduziert wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, nicht dazu führen, dass eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes erfolgt. Das ist natürlich ein entscheidender Vorteil. Darauf muss man achten, weil es seitens der Versicherung ´aus Versehen´ vorkommen kann. 

Im Detail sind mit der Vollkaskoversicherung folgende Schäden versichert:

--> Unfallschäden an Ihrem eigenen Kraftfahrzeug

--> durch Sie selbst selbstverschuldete Unfälle 

--> durch Vandalismus verursachte Schäden. Dazu gehören mut- und / oder böswillige Beschädigung Ihres Kraftfahrzeuges durch Fremde (unbekannte Verursacher)

--> durch Unbekannte Unfallverursacher verursachte Schäden (Fahrerflucht) 

--> Schäden durch nicht haftbare Verursacher. Dazu gehören z.B. Schäden durch nicht deliktfähige Kinder 

--> wenn Unfallgegner zahlungsunfähig ist. Es kann auch sein, dass der Schadensverursacher keinen  Versicherungsschutz hat. 

Beitragshöhe

Die Berechnung der Beiträge richtet sich nach dem SF-Rabatt (Schadensfrei-Rabatt), der Höhe der Selbstbeteiligung, der Typenklasseeinstufung des Pkw und der Regionalklasse des Fahrzeugs (ermittelt nach ihrem Wohnort und den dortigen Unfallbilanzen) 

Pflichten der Vollkaskoversicherung 

--> Der Verwendungszweck des Autos muss gesetzeskonform sein

--> Sie sind verpflichtet, einen unberechtigten Gebrauch des Kraftfahrzeuges zu verhindern

--> das Fahren ohne Fahrerlaubnis führt zu einer Zahlungsweigerung von Seiten der Versicherung 

--> im Schadensfall sind Sie verpflichtet innerhalb einer Woche den Schaden zu melden

--> Sie haben die Pflicht, zur Aufklärung des Unfallhergangs bei zutragen

--> Sie sind dazu verpflichtet, zur Schadensminderung bei zutragen. So müssen Sie zum Beispiel bei einem Glasbruch die Scheibe abdecken, damit Regenwasser keinen zusätzlichen Schaden verursacht.

Zahlungsausschluss der Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung zahlt nicht, wenn Sie grob fahrlässig handeln und wenn Schaden unter Vorsatz verursacht wird. Die Nachweispflicht liegt beim Versicherer.

18.05.2018

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