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Die Riesterente. Grundlagen sowie Tipps und Tricks. Was muss ich alles beachten und ist sie auch für mich sinnvoll?

Wir haben für Sie recherchiert!


Grundlagen der RiesterRente

Bereits seit 2002 wird die durch Kapital gedeckte Altersabsicherung durch staatliche Zulagen und steuerliche Vergünstigungen gefördert. Der Staat hat dringenden Handlungsbedarf gesehen, weil die staatliche Rente immer weniger ausreichen wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die in den vergangenen Jahrzehnten stark veränderte Altersstruktur. Sie garantiert jetzt keineswegs mehr eine sichere Rente aus dem Generationenvertrag. Diese Zeiten sind leider vorbei.

Voraussetzung Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung

Wenn Sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet sind werden Sie grundsätzlich gefördert. Mit eingeschlossen sind auch alle Arbeitnehmer und auch in geringfügigem Rahmen, wenn auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet worden ist, ebenso Empfänger von Lohnersatzleistungen,  Wehr- und Zivildienstleistende, pflichtversicherte Selbständige, Beamte, Richter und Soldaten. 
Bei der kapitalgedeckte Altersvorsorge wird seit 2002 bis 2008 ständig weiter aufgebaut. Eine Förderung erfolgt in Form von Zulagen und auch in Form von  Steuererleichterungen. Sie erhalten den maximalen steuerlichen Fördersatz  wenn Sie seit 2002 vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen insgesamt 1 % und ab 2004 davon 2 % und ab 2006 davon 3 % und ab 2008 davon 4 % für die private Altersvorsorge eingezahlt haben bzw. werden. 

Höhe der Zulagen

Die Zulage betrug zunächst im Jahr noch 76 € und stieg dann auf, derzeit 114 €. Für jedes Kind beträgt die mögliche Kinderzulage zunächst 92 €, jetzt sind es 138 €. Wenn sie als Sparer 3 % Ihres Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen selbst in den Riestervertrag einzahlen, erhalten Sie die vollen Zulagen. Falls Sie Geringverdiener sind, müssen Sie mindestens 60 Euro aus eigenen Finanzen einzahlen. Zahlen Sie weniger als den Mindestbetrag ein, dann erhalten Sie auch geringere Zulagen. Für Personen mit vielen Kindern ist die Riesterrente auf jeden Fall zu empfehlen, da die Zulagen wirklich gut sind.

Geschlechtsbezogene Altersvorsorge

Wenn Sie nach dem Beginn des Jahres 2006 den zertifizierten Altersvorsorgevertrag / Riestervertrag abgeschlossen haben, dann erhalten Sie unabhängig vom Geschlecht für die gleichen Beiträge auch die gleiche monatliche Leistung. Bis zu diesem Jahr mussten Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung höhere Beiträge für die gleiche Leistung entrichten. Das ist aufgehoben worden.

Wie erhalte ich die Zulagen der Riester-Rente?

Um die Zulagen zur Riester-Rente und deren Beantragung kümmert sich Ihr Vertragspartner. Er wird Sie darauf hinweisen, wann Sie das entsprechende Formular abzuschicken haben. Die Steuerförderung im Rahmen der Jahressteuererklärung beantragt man beim Finanzamt. Ab 2008 wurde die die Kinderzulage erneut angehoben.

Riester-Rente auch für Minijob-Beschäftigte

Auch geringfügig Beschäftigte mit so genannten Minijobs müssen nicht auf die Riester-Rente verzichten. Wenn der vom Arbeitgeber zu leistende pauschale Rentenbeitrag (12 % im gewerbl. Bereich und 5 % im Privathaushalt) auf 19,5 % aus eigener Tasche aufgestockt  wird, erhält man eine zwar nur geringfügige aber doch lohnende Aufbesserung der späteren monatlichen Rente. Sie haben aber einen Anspruch auf die Riesterzulage. Zahlt man z.B. als Mini-Jobber in den Riestervertrag 60 € und mehr als Eigenleistung, dann hat man Anspruch auf 114 € Grundzulage und je Kind auf 138 € staatliche Zulage beim Sparvertrag.

Riester-Rente für Ledige

Ledige erhalten jährlich eine maximale Zulage von 154 € (Verheiratete 308 €). Dazu kommen je Kind 185 €. Wenn dann im Rahmen des Sonderausgabenabzuges die Steuerersparnis höher aus als die Zulage ausfällt, erhält der Steuerpflichtige die Differenz davon gutgeschrieben. 
Wenn jeder Ehepartner eine zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, erhält auch jeder von ihnen die Grundzulage, und zwar ebenso dann, wenn nur einer der Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört.


28.01.2010

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